Führungszeugnis und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen
Bürgerinnen und Bürger müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Welche Vorteile hat das neue Verfahren?
Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar.
Wie funktioniert der Online-Antrag?
Voraussetzungen sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Wie wird bezahlt?
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden per Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und jederzeit gerne nach gesonderter Terminvereinbarung