Beantragung Wahlschein
Bundestagswahl 2025 - Briefwahl
Liebe Wählerinnen und Wähler,
am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Für die Briefwahl zu dieser Wahl gilt:
Ø Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu.
Ø Beim Versand der Briefwahlunterlagen gehen wir davon aus, dass dieser frühestens ab dem 6. Februar 2025 möglich sein wird. Dieser späte Versand ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und den Rechten der Parteien im Zusammenhang mit der Wahlvorbereitung und der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten. So wird erst am 30.01.2025 feststehen, welche Parteien endgültig auf der Landesliste zur Bundestagswahl in Baden-Württemberg zugelassen sind. Anschließend beginnt dann umgehend der Druck der Stimmzettel, die dann auf die Städte und Gemeinden verteilt werden.
Ø Zwischen der Übergabe der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltungen und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei uns eingegangen sein müssen, liegt dann vermutlich nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen.
Ø Darauf möchten wir bereits jetzt hinweisen und Ihnen anheimstellen, möglichst rasch nach Beantragung der Briefwahl, die mit Zusendung der Wahlbenachrichtigung möglich ist, und dem Erhalt der Briefwahlunterlagen, Ihr Recht zur Wahl wahrzunehmen.
Ø Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei uns im Rathaus nach Erhalt der Briefwahlunterlagen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Eine Wahlkabine wird aufgestellt sein.
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Wahlamt
HIER können Sie ganz bequem per Internet Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl am 23.02.2025 beantragen.
Ihre
Gemeindeverwaltung
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuz-chen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Kontakt
Gemeinde Limbach
Muckentaler Straße 9
74838 Limbach
Tel.: 06287 9200-Durchwahl
Fax 06287 9200-28
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