Beantragung Wahlschein

Bundestagswahl 2025 - Briefwahl

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Für die Briefwahl zu dieser Wahl gilt:

Ø Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Ø Beim Versand der Briefwahlunterlagen gehen wir davon aus, dass dieser frühestens ab dem 6. Februar 2025 möglich sein wird. Dieser späte Versand ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen und den Rechten der Parteien im Zusammenhang mit der Wahlvorbereitung und der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten. So wird erst am 30.01.2025 feststehen, welche Parteien endgültig auf der Landesliste zur Bundestagswahl in Baden-Württemberg zugelassen sind. Anschließend beginnt dann umgehend der Druck der Stimmzettel, die dann auf die Städte und Gemeinden verteilt werden.

Ø Zwischen der Übergabe der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltungen und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei uns eingegangen sein müssen, liegt dann vermutlich nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen.

Ø Darauf möchten wir bereits jetzt hinweisen und Ihnen anheimstellen, möglichst rasch nach Beantragung der Briefwahl, die mit Zusendung der Wahlbenachrichtigung möglich ist, und dem Erhalt der Briefwahlunterlagen, Ihr Recht zur Wahl wahrzunehmen.

Ø Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei uns im Rathaus nach Erhalt der Briefwahlunterlagen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Eine Wahlkabine wird aufgestellt sein.

Wir bitten um Beachtung.

Ihr Wahlamt

HIER können Sie ganz bequem per Internet Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl am 23.02.2025 beantragen.

Ihre
Gemeindeverwaltung